Was ist neu auf der HP
stets aktuell
Bild der Woche
Bild der Woche
   

entwickelt & gepflegt von
entwickelt und betreut von webdesign service kubitza

 
   home > Satzung
§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr§ 2 Grundlagen§ 3 Zielsetzung - § 4 Aufgaben des Porsche 914-6 Club§ 5 Mitgliedschaft§ 6 Mitglieder - § 7 Ehrenmitglieder§ 8 Aufnahme von Mitgliedern – § 9 Pflichten der Mitglieder - § 10 Beiträge§ 11 Ende der Mitgliedschaft§ 12 Organe des Clubs - § 13 Hauptversammlung der Mitglieder§ 14 Außerordentliche Hauptversammlungen - § 15 Abstimmungen§ 16 Vorstand§ 17 Rechnungsprüfer§ 18 Haftungsausschluss - § 19 Schiedsgericht§ 20 Satzungsänderungen§ 21 Auflösung des Vereins - § 22 Vereinsrecht – § 23 Erfüllungsort und Gerichtsstand

§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

1. Der Verein führte den Namen “Porsche 914 - 6 Club”. Er wurde im Dezember 1988 in das Vereinsregister eingetragen; nach der Eintragung lautet der Name

“Porsche 914-6 Club e.V.”.


2. Der Verein hat seinen Sitz in Frechen-Königsdorf

3. Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
 

§ 2 Grundlagen


Der Porsche 914-6 Club ist ein Zusammenschluss von Besitzern, Freunden und Förderern eines Porsche 914/6. Der Club verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung.
 

§ 3 Zielsetzung


Der Porsche 914-6 Club verfolgt als Hauptziel, die Erhaltung und Pflege historischer Porsche-Mittelmotorfahrzeuge insbesondere des Typs 914/6 im Sinne technischer "Denkmäler". Die Mitglieder des Porsche 914-6 Club wollen das Verständnis für den Typ 914/6 als beispielhafte Realisation einer technischen Idee fördern. Weitere Ziele liegen auf dem Gebiet des Motorsports im weitesten Sinne, in der Durchführung von Sicher­heitstraining, genereller Erhöhung der Verkehrssicherheit und bewußterem, energiesparendem Fahren sowie in der Förderung des fahrerischen Nachwuchses und in der Pflege sportlicher, touristischer und gesellschaftlicher Belange.
 

§ 4 Aufgaben des Porsche 914-6 Club


Zur Erfüllung der Aufgaben des Porsche 914-6 Club richtet sich die Clubarbeit vorrangig auf folgende Punkte aus:
• Ansprache möglichst aller Porsche 914/6-Besitzer auf die Ziele des Clubs hin,
• Erfassung aller Porsche 914/6, Erstellung und Pflege eines Registers,
• Einrichtung und Führung eines Archivs (914/6-Historie),
• Organisation von Veranstaltungen, Engagement zur möglichst vollständigen Ersatzteilversorgung aus dem Hause Porsche oder, wenn nicht anders möglich, aus anderen Quellen,
• Hilfe beim Restaurieren im Sinne der Werterhaltung der Fahrzeuge. Bereitstellung von spezifischem Werkzeug, Hilfsmitteln und Anweisungen.
• Herausgabe einer regelmäßigen Zeitschrift (Clubinformation) mit den Schwerpunkten:
- Clubaktivitäten
- Archiv (Einblicke)
- Fachkommentar “Technik” (Anleitungen und Erläuterungen)
- Hinweise zur Ersatzteilversorgung
- Pressespiegel
- Ankauf-/Verkaufs-Anzeigen

Der Verein ist im Rahmen seiner Ziele und Aufgaben selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck und den Zielen des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
 

§ 5 Mitgliedschaft


Der Porsche 914-6 Club e.V. hat
a) Mitglieder und
b) gegebenenfalls Ehrenmitglieder
 

§ 6 Mitglieder


Mitglied im Porsche 914-6 Club e.V. kann jeder Besitzer eines Porsche 914/6 werden. Desweiteren kann sich jede natürliche Person um eine Mitgliedschaft bewerben, die das 7. Lebensjahr vollendet und motorsportlich oder kraftfahrzeugtechnisch allgemein und an Porsche 914/6-Kraftfahrzeugen speziell interessiert ist.
 

§ 7 Ehrenmitglieder


1. Die Mitgliederversammlung ist berechtigt, Persönlichkeiten, die sich um den Typ 914/6 besondere Verdienste erworben haben, zu Ehrenmitgliedern zu wählen.

2. Ehrenmitglieder genießen alle Rechte der Mitglieder, haben aber keinen Beitrag zu zahlen.
 

§ 8 Aufnahme von Mitgliedern


1. Ein Aufnahmeantrag ist schriftlich mittels des vorgesehenen Formulars an den Vorstand zu richten. Bei beschränkt Geschäftsfähigen, insbesondere Minderjährigen, ist der Antrag auch von den gesetzlichen Vertretern zu unterschreiben. Diese verpflichten sich - mehrere gesamtschuldnerisch - zur Zahlung der Mitgliedsbeiträge für den beschränkt Geschäftsfähigen.

2. Durch die Unterzeichnung des Aufnahmeantrags erkennt der Bewerber die Satzung des Vereins an und verzichtet ausdrücklich auf Klagen vor ordentlichen Gerichten gegen Maßnahmen und Entscheidungen des Vorstands, der Mitlgiederversammlung und Organisatoren. Er verpflichtet sich ferner, die satzungsgemäßen Zwecke und Ziele des Vereins aktiv zu fördern und sich am Clubleben rege zu beteiligen.

3. Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand nach freiem Ermessen. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung. Bei Ablehnung des Antrags ist der Vorstand nicht verpflichtet, dem Antragsteller die Gründe mitzuteilen.

4. Nach Aufnahme beginnt die Mitgliedschaft mit der Bezahlung der Aufnahmegebühr und des Beitrags.
 

§ 9 Pflichten der Mitglieder


1. Bei der Erhaltung und Pflege ihrer Fahrzeuge verpflichten sich die Mitglieder, die gestalterischen und technischen Grundsätze des Hauses PORSCHE zu beachten. Es ist Aufgabe des Porsche 914-6 Club e.V., seine Mitglieder dabei zu beraten und im Zweifelsfall Richtlinien festzulegen.

2. Das Mitglied nennt dem Club ihm bekannte, günstige Bezugsmöglichkeiten für Ersatzteile usw., und gibt Erfahrungen und Tips kostenlos weiter.
 

§ 10 Beiträge


1. Der Club erhebt Beiträge, um die Ausgaben, die zur Erfüllung der Ziele des Porsche 914-6 Club e.V. notwendig sind, bestreiten zu können.

2. Die Höhe des Jahresbeitrages wird von der Hauptversammlung der Mitglieder nach den aktuelle Erfordernissen neu festgelegt.

3. Die Aufnahmegebühr beträgt die Hälfte eines Jahresbeitrages.

4. Der Jahresbeitrag ist bis zum 15. Februar des betreffenden Kalenderjahres zu leisten. Die Zahlung erfolgt per Bankeinzug. Ausnahme: Auslandsmitglieder, welche per Scheck oder Überweisung zahlen.

5. Für die Verbindlichkeiten des Porsche 914-6 Club e.V. haftet jedes Mitglied maximal nur in Höhe seines fälligen Jahresbeitrages.
 

§ 11 Ende der Mitgliedschaft


1. Austritt
a) Jedes Mitglied kann seinen Austritt per Einschreiben zum Ende des Geschäftsjahres erklären. Das Kündigungsschreiben muß bis zum 30.9. beim Vorstand eingegangen sein.
b) Ab dem Datum des Austritts dürfen eventuelle Mitgliedskarten, Wagenplaketten und Clubabzeichen nicht mehr öffentlich geführt bzw. genutzt werden. Mit dem Ablauf der Mitgliedschaft erlöschen sämtliche Rechte und Ansprüche an den Club, sein Vermögen oder seine Einrichtungen.

2. Ausschluss
Die Mitgliedschaft kann durch eine ordentliche oder außerordentliche Hauptversammlung des Porsche 914-6 Club e.V., mit mindestens einer 2/3 Mehrheit der Anwesenden beendet werden. Wenn das Mitglied sich schwerwiegende Verstöße gegen Zwecke und Ziele des Porsche 914-6 Club e.V. oder dessen Satzung oder grob unkameradschaftliches Verhalten zuschulden kommen läßt. Die Mitgliedschaft endet auch, wenn das Mitglied trotz Mahnung mittels Einschreibebrief mit seiner Beitragszahlung länger als ein Vierteljahr im Rückstand ist. Der Ausschluss ist dem Mitglied an seine zuletzt bekannte Adresse per Einschreiben mitzuteilen und ist mit der Entscheidung wirksam. Ansprüche des Clubs an das Mitglied enden nicht mit dem Ende der Mitgliedschaft im Club. Ansonsten gelten die Bestimmungen von Absatz 1b. Gegen die Entscheidung kann das Schiedsgericht angerufen werden.
 

§ 12 Organe des Clubs


Die Organe des Porsche 914-6 Club e.V. sind:
a) Hauptversammlung der Mitglieder
b) Vorstand
c) Schiedsgericht
 

§ 13 Hauptversammlung der Mitglieder


1. Die Hauptversammlung ist das oberste Organ des Porsche 914-6 Club e.V. Die ordentliche Hauptversammlung findet in der Regel um Christi Himmelfahrt eines jeden Geschäftsjahres statt und wird mindestens zwei Wochen vorher vom Clubsprecher brieflich oder durch Veröffentlichung in der Clubinformation einberufen.

2. Stimmberichtigt mit je 1 Stimme sind alle anwesenden volljährigen Mitglieder und Ehrenmitglieder.

3. Über die Ergebnisse der Hauptversammlung ist ein Protokoll anzufertigen und jedem Mitglied bekanntzugeben. Das Protokoll muss von 2 Vorstandsmitgliedern unterschrieben sein.

4. Anträge können von jedem Mitglied gestellt werden. Die Anträge müssen mindestens 8 Tage vor der Hauptversammlung beim Vorstand des Porsche 914-6 Club e.V. eingegangen sein. Über die Zulassung von Dringlichkeitsanträgen, die spätestens vor Beginn der Hauptversammlung dem Vorstand vorliegen müssen, entscheidet der Vorstand mit Stimmenmehrheit.

5. Die Hauptversammlung ist zuständig für folgende Tagesordnungspunkte:

a) Feststellung des Stimmschlüssels
b) Bericht eines jeden Vorstandsmitglieds
c) Bericht der Rechnungsprüfer
d) Entlastung des Vorstandes (zusammen oder einzeln)
e) Wahl des Vorstandes
f) Wahl für Ersatz des tournusmäßig ausscheidenden Rechnungsprüfers
g) Beitragsfestsetzung
h) Meisterschafts- und Clubsportregeln
i) Beschlussfassung über alle vorliegenden Anträge
j) Satzungsänderung
k) Auflösung des Clubs
 

§ 14 Außerordentliche Hauptversammlungen


1. Außerordentliche Hauptversammlungen sind unter Angabe des Verhandlungsgegenstandes einzuberufen auf Beschluß des Vorstandes, des Clubsprechers oder wenn mindestens 10% der Mitglieder des Porsche 914-6 Club e.V. einen diesbezüglichen Antrag schriftlich an den Sitz des Clubs richten. Einladungen zur außerordentlichen Hauptversammlung ergeben vom Clubsprecher schriftlich mit mindestens 10 Tagen Ladungsfrist unter Angabe der Tagesordnung.

2. Auch über die Ergebnisse der außerordentlichen Hauptversammlung ist ein Protokoll anzufertigen und den Mitgliedern bekanntzugeben. Das Protokoll muss von 2 Vorstandsmitgliedern unterschrieben sein.
 

§ 15 Abstimmungen


1. Abstimmungen über Anträge erfolgen in der Regel offen (durch Handzeichen).

2. Wahlen erfolgen grundsätzlich in offener Abstimmung durch Handzeichen. Die Mitgliederversammlung kann nur einstimmig beschließen, eine Wahl geheim durchzuführen.

3. Jede Hauptversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Stimmberechtigten beschlussfähig. Es entscheidet regelmäßig einfache Stimmenmehrheit. Unter einfacher Mehrheit ist eine Mehrheit zu verstehen, die eine Stimme mehr beträgt als die Hälfte der abgegebenen Stimmen. Stimmenenthaltungen werden wie nicht abgegebene Stimmen behandelt, ebenso abgegebene ungültige Stimmen und - bei Abstimmung mit Stimmzetteln - unbeschriftete Stimmzettel. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung.

4. Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen ist erforderlich bei Beschlüssen über:
a) Satzungsänderungen
b) Anträge auf Abberufung des Vorstandes oder eines Vorstandsmitglieds
c) Auflösung des Clubs.

5. Die Bestimmungen dieses Paragraphen gelten für alle Abstimmungen, außer es ist ausdrücklich ein anderer Modus festgelegt.

6. Briefwahl aufgrund der Tagesordnung ist möglich.
 

§ 16 Vorstand


1. Der Vorstand soll nur von Porsche-914/6-Besitzern gebildet werden. Die Anzahl der Vorstandsmitglieder soll immer ungerade sind. Der Vorstand umfaßt mindestens diese fünf Vorstandsmitglieder, welche in Absatz 2 genannt werden. Als Beisitzer können weitere Mitglieder gewählt werden.

2. Der Vorstand setzt sich zusammen aus

2.1. dem Vorstand im Sinne des §26 BGB, dem angehören
   a) der Clubsprecher als Präsident,
   b) sein Stellvertreter als Vizepräsident und Geschäftsführer
   c) der Schatzmeister

2.2. und zwei weiteren Vorstandsmitgliedern, nämlich
   d) dem Sportleiter und
   e) dem Archivar.

3. Jedes Vorstandsmitglied verpflichtet sich, sein Amt mit dem erforderlichen Einsatz und Zeitaufwand auszuüben.

4. Im Außenverhältnis besitzen der Clubsprecher, dessen Stellvertreter und Geschäftsführer, sowie der Schatzmeister je einzelne Vertretungsmacht. Im Innenverhältnis gilt jedoch, daß der Stellvertreter des Clubsprechers nur im Falle der Verhinderung des Clubsprechers vertretungsberechtigt ist, der Schatzmeister nur im Falle der Verhinderung sowohl des Clubsprechers als auch dessen Stellvertreters und nur mit ihm der unter 2.2 aufgeführten weiteren Vorstandsmitglieder.

5. Der Vorstand entscheidet in allen Angelegenheiten, die nicht der Beschlussfassung der Hauptversammlung unterliegen. Er leitet die gesamte Tätigkeit des Porsche 914-6 Club e.V.

6. Die Vorstandsmitglieder werden von der Hauptversammlung für die Dauer von 3 Jahren gewählt. Eine Wiederwahl ist unbeschränkt möglich. Die Amtsdauer rechnet sich von Hauptversammlung zur entsprechenden Hauptversammlung.

7. Die Absetzung des Vorstandes oder einzelner Mitglieder des Vorstandes kann nur erfolgen auf Antrag von mehr als 10% der Mitglieder, die ein Misstrauensvotum vorbringen und in der Hauptversammlung 2/3 - Mehrheit erhalten. Außerdem kann der Clubsprecher oder jedes einzelne Mitglied des Vorstandes jederzeit zurücktreten, jedoch nicht zur Unzeit, sofern er der Hauptversammlung einen Nachfolgekandidaten benennt.

8. Für vorzeitig ausscheidende Vorstandsmitglieder wird dieses Amt in Personalunion von den verbleibenden Vorstandsmitgliedern übernommen bis zur nächsten Vorstandswahl.

9. Eine vorzeitige Neuwahl findet statt, wenn mindestens zwei Drittel der Mitglieder dies fordert, die Mitgliederversammlung dem Vorstand bzw. dem Ressort die Entlastung nicht erteilt oder wenn die Mehrheit des Vorstandes dies beantragt bzw. zurücktritt.

10. Der Vorstand kann sich eine Geschäftsordnung geben.

11. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens 3 Vorstandsmitglieder erschienen sind. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefaßt. Bei Stimmgleichheit entscheidet die Stimme des Clubsprechers.

12. Der Vorstand kann die Behandlung bestimmter Vorstandsgeschäfte oder anderer Clubaufgaben, Ausschüssen oder einzelnen Personen, insbesondere einem Geschäftsführer übertragen. Diese Ausschüsse oder Personen können den Verein nach außen nur aufgrund einer von mindestens drei Vorstandsmitgliedern zu erteilenden schriftlichen Vollmacht vertreten.
 

§ 17 Rechnungsprüfer


Zwei Rechnungsprüfer werden abwechselnd von der jährlichen Hauptversammlung aus dem Kreis der Mitglieder gewählt. Ihre Amtszeit beträgt 2 Jahre. Sie dürfen kein Amt im Vorstand bekleiden.
 

§ 18 Haftungsausschluss


Der Porsche 914-6 Club e.V. übernimmt als Veranstalter jeglicher automobilsportlicher Veranstaltungen im In- und Ausland gegenüber den Teilnehmern (Bewerbern, Fahrern, KFZ-Eigentümern und -Haltern, Beifahrern, Helfern) keinerlei Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden vor, während oder nach der Veranstaltung. Die Teilnehmer verzichten unter Ausschluss des Rechtsweges durch Abgabe der Nennung oder Anmeldung und durch die Teilnahme für sich und die ihnen gegenüber unterhaltsberechtigten Personen für jeden im Zusammenhang mit einer Veranstaltung oder einem Wettbewerb erlittenen Unfall oder Schaden auf alle Ansprüche, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund gegen:

- den Porsche 914-6 Club e.V., dessen Vorstand und dessen Mitglieder
- den Veranstalter, dessen Beauftragte, Sportleiter und Helfer
- Fahrer, Beifahrer, Helfer, Halter von Fahrzeugen und deren Familienangehörige, die an der Veranstaltung teilnehmen,
- Behörden, Renndienste und irgendwelche andere Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen.

Die Haftung für vorsätzliches Verhalten bleibt unberührt.
Für (möglichst schriftliche) Haftungsverzichte auf eventuelle Ansprüche, die einem gegen denjenigen Teilnehmer entstehen könnten, für den er tätig wird, hat jeder Teilnehmer selbst zu sorgen.
Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung oder dem Wettbewerb teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit nach der Ausschreibung oder den sonstigen Bestimmungen der Veranstaltung und dieser Satzung ihre Haftung nicht ausgeschlossen ist.
Bewerber/Fahrer müssen entweder Eigentümer oder Halter des bei der Veranstaltung benutzten Fahrzeugs sein oder ausdrücklich die alleinige persönliche Haftung für eventuelle Forderungen des Eigentümers oder Halters übernehmen und den Verein und den Veranstalter von solchen Ansprüchen unwiderruflich freistellen. Es ist nicht Sache des Vereins bzw. des Veranstalters zu überprüfen, ob der Bewerber/Fahrer berechtigt ist, das von ihm eingesetzte Fahrzeug für die Veranstaltung zu nutzen.

Sollte ein Teilnehmer zu den motorsportlichen Veranstaltungen des Vereins Familienangehörige oder Gäste mitbringen, so stellt er den Verein und seine Mitglieder von allen etwaigen Schadenersatzansprüchen der mitgebrachten Personen frei.

Der Verein behält sich als Veranstalter das Recht vor, alle durch höhere Gewalt oder aus Sicherheitsgründen oder von den Behörden oder den für die jeweilige Strecke Verantwortlichen angeordneten oder erforderlichen Änderungen der Ausschreibung vorzunehmen oder aber auch die Veranstaltung abzusagen, falls dies durch außerordentliche Umstände bedingt ist; er haftet nicht für daraus eventuell resultierende Schadensersatzansprüche.
 

§ 19 Schiedsgericht


1. Über alle Streitigkeiten, die sich zwischen den Mitgliedern über Belange des Vereins ergeben, entscheidet das Schiedsgericht des Vereins.

2. Die Entscheidung des Schiedsgericht ergeht gebührenfrei und ist nicht anfechtbar.

3. Alle zwei Jahre sind auf der Hauptversammlung drei Mitglieder für das Schiedsgericht zu wählen. Sie dürfen im Verein kein anderes Amt bekleiden. Sollten sich keine Bewerber finden, können Personenvorschläge vom Vorstand vorgegeben werden.
 

§ 20 Satzungsänderungen


Anträge auf Satzungsänderungen können nicht als Dringlichkeitsanträge gestellt werden. Sie werden vom Vorstand geprüft und der Hauptversammlung vorgelegt. Diese entscheidet mit Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen der anwesenden Mitglieder.
 

§ 21 Auflösung des Vereins


1. Die Auflösung des Vereins kann nur auf einer eigens zu diesem Zweck einberufenen außerordentlichen Hauptversammlung oder auf der regulären Jahres-Hauptversammlung beschlossen werden.

2. Der Auflösungsbeschluss bedarf der Zustimmung der 2/3 Mehrheit der Mitglieder. Ist die außerordentliche Hauptversammlung nicht beschlussfähig, so ist eine anschließend mit satzungsmäßiger Frist einberufene Hauptversammlung in jedem Fall beschlussfähig, wobei die einfache Mehrheit der Hauptversammlung entscheidet.

3. Diese außerordentliche Hauptversammlung (zwecks Auflösung) bestimmt der Liquidator.

4. Das bei Auflösung vorhandene Vermögen ist nach Tilgung aller Verbindlichkeiten an eine vom zuständigen Finanzamt als gemeinnützig anerkannte Einrichtung des Verkehrs-/Kraftfahrzeug-Wesens abzuführen.
 

§ 22 Vereinsrecht


Für in dieser Satzung nicht geregelte Punkte gelten die gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen.
 

§ 23 Erfüllungsort und Gerichtsstand


Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus dieser Satzung ergebenden Rechte und Pflichten sowie alle Ansprüche, Forderungen und Verbindlichkeiten des Porsche 914-6 Club e.V. ist Köln.
 

Porsche 914-6 Club e.V. - Frechen-Königsdorf, den 14.12.1988
 

Es unterzeichnen eigenhändig und rechtsverbindlich die Gründungsmitglieder:

Joseph Reip
Achiel Wardenier
Heinz Kappenstein
Michael Röder
Jörg Semjan
Cornelius Rademacher
Ewald Geilen
Friedrich Künnemeyer
Klaus Timmermann
W. Emanuel Freiherr von Ketteler


Der Verein ist unter der Nr.43 VR 10006 in das Vereinsregisters eingetragen.
 

Köln, 7. März 1989.


Überarbeitete Ausführung vom 15.07.2003.

Dieses Regelwerk umfasst insgesamt 7 Seiten.
 

-> Druckversion